Durch Stadtratsbeschluss vom 24.09.2015 wurde die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutz-wasserbeseitigung der Stadt Zeitz (Schmutzwasserbeitragssatzung) beschlossen. Diese wird auch Eigentümer von Immobilien belasten, die bereits vor dem 15.06.1991 an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen waren. Gemäß § 5 der Schmutzwasser-beitragssatzung wurde der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag II mit 0,93 € pro m² gewichteter beitragspflichtiger Fläche festgesetzt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:
- Homepage der Stadt Zeitz - http://www.zeitz.de/de/homepage_de/herstellungsbeitrag-ii-20018556.html
- Mitteldeutsche Zeitung - http://www.mz-web.de/zeitz/schmutzwasserbeseitigungssatzung-hauseigentuemer-in-zeitz-werden-finanziell-belastet,20641144,31896228.html