Durch Stadtratsbeschluss vom 24.09.2015 wurde die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutz-wasserbeseitigung der Stadt Zeitz (Schmutzwasserbeitragssatzung) beschlossen. Diese wird auch Eigentümer von Immobilien belasten, die bereits vor dem 15.06.1991 an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen waren. Gemäß § 5 der Schmutzwasser-beitragssatzung wurde der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag II mit 0,93 € pro m² gewichteter beitragspflichtiger Fläche festgesetzt.

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