Das Landgericht Berlin hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig (Urteil vom 19.9.2017, Az. 67 O 149/17).

Das Gericht führt aus, dass das Gesetz in mehrerlei Hinsicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Betroffene werden vom Gesetz in unterschiedlichen Städten ungleich behandelt. Die Bezugsgrößen in Müchnen und Berlin führten beispielsweise nämlich zu Unetrschieden in Höhe von ca. 70 Prozent. "Auch was Kritiker schon lange als „Lücke“ der Regelung betrachteten, ist in den Augen des Berliner Landgerichts ein Verfassungsverstoß. Das Gesetz bevorteile nämlich solche Vermieter, die schon zuvor eine zu hohe Miete vereinbart hatten. Die Mietpreisbremse verhindere nicht, dass die Vermieter weiterhin die überhöhte Miete einfordern. Dieser „Bestandschutz“ gelte aber bei Neuvermietungen nicht, moniert das Gericht (Az.: 67 O 149/17)." (Quelle: FAZ.net)

   

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24. April 2024

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