"Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ... entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen."

(Quelle: Pressemitteilung des BGH 138/2018)

   
© ISB Immobilienservice-Burgenland GmbH 2009 - 2019 *** Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet