Betriebskostenabrechnung - BGH lockert Anforderung an Vermieter
Der Bundesgerichtshof hat den Vermietern erheblich mehr Gestaltungsspielraum bei der Erstellung der Betreibskostenabrechnungen eingeräumt. Legen diese z.B. die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude um, müssen die Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein.
Weiterlesen: Betriebskostenabrechnung - BGH lockert Anforderung an Vermieter
Vermieterbescheinigung ab November 2015 wieder Pflicht
Ab 1. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz. Das bedeutet unter anderem: Wenn jemand umzieht, muss er dies nicht mehr nur einfach bei der zuständigen Behörde melden – er benötigt dafür auch eine Bestätigung vom Vermieter. Vermieter werden ihrerseits verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen, wenn ein neuer Mieter einzieht.
Weiterlesen: Vermieterbescheinigung ab November 2015 wieder Pflicht
Hauseigentümer in Zeitz sollen zahlen
Durch Stadtratsbeschluss vom 24.09.2015 wurde die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutz-wasserbeseitigung der Stadt Zeitz (Schmutzwasserbeitragssatzung) beschlossen. Diese wird auch Eigentümer von Immobilien belasten, die bereits vor dem 15.06.1991 an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen waren. Gemäß § 5 der Schmutzwasser-beitragssatzung wurde der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag II mit 0,93 € pro m² gewichteter beitragspflichtiger Fläche festgesetzt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:
- Homepage der Stadt Zeitz - http://www.zeitz.de/de/homepage_de/herstellungsbeitrag-ii-20018556.html
- Mitteldeutsche Zeitung - http://www.mz-web.de/zeitz/schmutzwasserbeseitigungssatzung-hauseigentuemer-in-zeitz-werden-finanziell-belastet,20641144,31896228.html